SaferSurf School im Einsatz
Mit SaferSurf School können Sie das Internet aktiv in Ihren Unterricht einbeziehen, ohne Sorge haben zu müssen, dass Ihre Schüler von unterrichtsfremden Inhalten abgelenkt werden. Sie können SaferSurf School auf verschiedene Arten in das bestehende Netz Ihrer Schule integrieren:
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Beispiel 1 - Integration |
Sollen in einer Bildungseinrichtung sowohl das Verwaltungs- als auch das Schülernetz mit bestimmten Surfregeln versehen werden, empfiehlt es sich, beide Netze direkt an der SaferSurf School Proxy anzubinden. Dies gibt dem Netzwerkverwalter die Möglichkeit, den Download bestimmter Datein (z.B. ausführbare Programme, MP3 usw.) auch im Verwaltungsnetz zu unterbinden. Ebenso hat er die Möglichkeit, die Internetzugriffe mit Hilfe des zentralen Virenscanners auf Schädlinge zu überprüfen (AntiVirus-Option) und das Aufrufen von in der Blacklist eingetragenen Webseiten zu unterbinden (Blacklist-Option).
Änderungen von Surf-Regeln im Schülernetz haben keine Auswirkung auf das Internetverhalten der Verwaltungs-PCs, da diese bequem per Webinterface des SaferSurf School-Proxy von den normalen Regelsätzen ausgenommen werden können.
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Beispiel 2 - Integration |
In einigen Städten und Gemeinden ist eine logische Trennung des Verwaltungs- und des Schülernetzes von Bildungseinrichtungen zwingend vorgeschrieben. In einem solchen Fall kann das Verwaltungsnetz nicht direkt an den SaferSurf-Proxy angebunden werden, sondern sollte direkt an einen DSL-Router, der dem Proxy vorgeschalten ist, angeschlossen werden. Da SaferSurf von Haus aus kein Routing zwischen beiden Netzen zuläßt, sind diese damit getrennt und es besteht nicht die Gefahr von unberechtigten Zugriffen zwischen den Netzen.
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Beispiel 3 - Lizenzierung |
Sollen in einer Einrichtung 3 PC-Kabinette über SaferSurf School auf das Internet zugreifen, ist der Einsatz 2 weiterer Instanzen zu empfehlen. Diese Instanzen (Klassenraumlizenzen) ermöglichen es, dass verschiedene Räume (oder Organisationseinheiten) mit unterschiedlichen Regeln belegt werden können. Der jeweilige Dozent/ Lehrer wählt über das Webinterface die entsprechende Instanz und kann dort Regelsätze aktivieren, den Webzugriff sperren oder wahlweise komplett freigeben (freies Surfen).
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