Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg
Das Bundesland Brandenburg gewährt aus Mitteln des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zu den Kosten für notwendige Investitionen zur Umsetzung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben
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zur Erweiterung von Angebotsformen und Stärkung der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen im Bereich der Weiterbildung |
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zur besonderen Profilierung von Schulen mit dem Ziel der Begabtenförderung im Bildungsbereich |
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zur Umsetzung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der schulischen Leistungen, der Ausbildungsfähigkeit und der sozialen Kompetenzen benachteiligter Jugendlicher |
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zur Verbesserung der IT-Kompetenz der Schüler |
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zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge an veränderte Anforderungen der beruflichen Bildung |
Zuwendungsempfänger ist:
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der Träger des Entwicklungs- oder Modellvorhabens
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Träger können sein Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverbände und freie Träger in ihrer Eigenschaft als Schulträger, Träger von Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger, die mit Bildungseinrichtungen im Rahmen der Vorhaben zusammenarbeiten.
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Förderungsgegenstand sind:
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die Ausstattung und Modernisierung von Weiterbildungsstandorten mit dem Ziel, herkömmliche Angebotsformen der Weiterbildung zu erweitern und die Standorte zielgruppengerecht zu gestalten
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die Ergänzung der IT-Ausstattung von Schulen, die zu einer Studienberechtigung führen, um durch IT-gestütztes Lernen eine Verbesserung der Studierfähigkeit zu erreichen
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die Ergänzung der Ausstattung von Oberstufenzentren zur Anpassung an neue Ausbildungsverordnungen und neu geordnete oder neue Ausbildungsberufe, die sich aus veränderten Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ergeben
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Art und Höhe der Förderung:
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Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt
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bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert
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als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben, die im Rahmen der fachlichen Prüfungen durch die Bewilligungsbehörde anerkannt worden sind
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die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus den in den Planungsunterlagen tatsächlich nachgewiesenen und fachlich anerkannten Ausgaben
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alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen und Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen
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Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit können bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als barer Eigenanteil angerechnet werden, eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes für den genannten Zuwendungszweck erfolgt
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die Höhe der Zuwendung in Form von Zuweisungen / Zuschüssen soll grundsätzlich eine Bagatellhöhe von 10.000,00 € nicht unterschreiten
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Förderungsvoraussetzungen sind:
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Erfüllung der haushaltrechtlichen Bestimmungen
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ein durch das Ministerium für Schule, Jugend und Sport bestätigtes Konzept für das Entwicklungs- oder Modellvorhaben
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eine Ausweisung der mittel- bis langfristigen Sicherung der Bildungseinrichtung, die bei Schulen über eine genehmigte Schulentwicklungsplanung erfolgt, bei freien Trägern und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind als Kriterien langjährig gesicherte Angebote und wirtschaftliche Solidität heranzuziehen
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Bildungseinrichtungen, deren Angebote sich auf regionale Wachstumskerne bzw. Branchenschwerpunkte beziehen, haben bei der Antragstellung Vorrang vor anderen Maßnahmen
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der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung des entsprechenden amtlichen Vordrucks in zweifacher Ausfertigung beim MBJS zu stellen
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die Antragstellung kann laufend, ohne Fristen erfolgen |
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Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Planung und die Angemessenheit der Kosten werden durch eine vom MBJS veranlasste schul- und baufachliche Prüfung festgestellt |
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der Antragsteller hat im Antragsverfahren eine die Maßnahme und ihre Finanzierung berücksichtigende rechtskräftige Haushaltssatzung bzw. einen Wirtschaftsplan nachzuweisen |
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die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden, Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde |
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werden Maßnahmen vor Beginn der Bewilligung begonnen, ist darauf hinzuweisen, dass dem Zuwendungsantrag ganz oder teilweise nicht entsprochen werden könnte, die Risiken liegen beim Antragsteller |
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Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluß eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages |
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der Zuwendungsempfänger erbringt gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg innerhalb zur Erfüllung innerhalb des zur Erfüllung des Zuwendungszweckes festgelegten Bewilligungszeitraumes den Verwendungsnachweis |
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jeder Zuwendungsempfänger hat zu bescheinigen, dass die gewährten Zuwendungenzweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden |
Zuständige Stelle:
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Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg
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die fachliche Vorprüfung der eingegangenen Fördermittelanträge und eine Auswahlempfehlung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
Einzureichende Unterlagen:
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Fördermittelantrag in zweifacher Ausfertigung
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eine die Maßnahme und ihre Finanzierung berücksichtigende rechtskräftige Haushaltssatzung bzw. einen Wirtschaftsplan
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Konzept für das Entwicklungs- oder Modellvorhaben
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Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich) vom 19.05.2008
Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
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