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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg

 

Das Bundesland Brandenburg gewährt aus Mitteln des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zu den Kosten für notwendige Investitionen zur Umsetzung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben

 

 

zur Erweiterung von Angebotsformen und Stärkung der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen im Bereich der Weiterbildung 
   
zur besonderen Profilierung von Schulen mit dem Ziel der Begabtenförderung im Bildungsbereich
   

 

zur Umsetzung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der schulischen Leistungen, der Ausbildungsfähigkeit und der sozialen Kompetenzen benachteiligter Jugendlicher
   
•  zur Verbesserung der IT-Kompetenz der Schüler
   
zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge an veränderte Anforderungen der beruflichen Bildung

Zuwendungsempfänger ist:

 

• 

der Träger des Entwicklungs- oder Modellvorhabens

   

 

 

Träger können sein Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverbände und freie Träger in ihrer Eigenschaft als Schulträger, Träger von Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger, die mit Bildungseinrichtungen im Rahmen der Vorhaben zusammenarbeiten. 

 

Förderungsgegenstand sind:

 

• 

 

die Ausstattung und Modernisierung von Weiterbildungsstandorten mit dem Ziel, herkömmliche Angebotsformen der Weiterbildung zu erweitern und die Standorte zielgruppengerecht zu gestalten

   

 

die Ergänzung der IT-Ausstattung von Schulen, die zu einer Studienberechtigung führen, um durch IT-gestütztes Lernen eine Verbesserung der Studierfähigkeit zu erreichen

   

 

 

die Ergänzung der Ausstattung von Oberstufenzentren zur Anpassung an neue Ausbildungsverordnungen und neu geordnete oder neue Ausbildungsberufe, die sich aus veränderten Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ergeben

 

Art und Höhe der Förderung:

 

• 

Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung  gewährt

   

bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert

   

 

 

als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben, die im Rahmen der fachlichen Prüfungen durch die Bewilligungsbehörde anerkannt worden sind

   

 

die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus den in den Planungsunterlagen tatsächlich nachgewiesenen und fachlich anerkannten Ausgaben

   

 

 

alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen und Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen

   

 

 

 

 

Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit können bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als barer Eigenanteil angerechnet werden, eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes für den genannten Zuwendungszweck erfolgt

   

 

die Höhe der Zuwendung in Form von Zuweisungen / Zuschüssen soll grundsätzlich eine Bagatellhöhe von 10.000,00 € nicht unterschreiten

 

Förderungsvoraussetzungen sind:

 

• 

Erfüllung der haushaltrechtlichen Bestimmungen

   

 

ein durch das Ministerium für Schule, Jugend und Sport bestätigtes Konzept für das Entwicklungs- oder Modellvorhaben

   

 

 

eine Ausweisung der mittel- bis langfristigen Sicherung der Bildungseinrichtung, die bei Schulen über eine genehmigte Schulentwicklungsplanung erfolgt, bei freien Trägern und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind als Kriterien langjährig gesicherte Angebote und wirtschaftliche Solidität heranzuziehen

   

 

Bildungseinrichtungen, deren Angebote sich auf regionale Wachstumskerne bzw. Branchenschwerpunkte beziehen, haben bei der Antragstellung Vorrang vor anderen Maßnahmen

   

 

der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung des entsprechenden amtlichen Vordrucks in zweifacher Ausfertigung beim MBJS zu stellen

   
die Antragstellung kann laufend, ohne Fristen erfolgen
   

 

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Planung und die Angemessenheit der Kosten werden durch eine vom MBJS veranlasste schul- und baufachliche Prüfung festgestellt
   

 

der Antragsteller hat im Antragsverfahren eine die Maßnahme und ihre Finanzierung berücksichtigende rechtskräftige Haushaltssatzung bzw. einen Wirtschaftsplan nachzuweisen
   

 

die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden, Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde
   

 

 

werden Maßnahmen vor Beginn der Bewilligung begonnen, ist darauf hinzuweisen, dass dem Zuwendungsantrag ganz oder teilweise nicht entsprochen werden könnte, die Risiken liegen beim Antragsteller
   

 

Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluß eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages
   

 

 

der Zuwendungsempfänger erbringt gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg innerhalb zur Erfüllung innerhalb des zur Erfüllung des Zuwendungszweckes festgelegten Bewilligungszeitraumes den Verwendungsnachweis
   

 

jeder Zuwendungsempfänger hat zu bescheinigen, dass die gewährten Zuwendungenzweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden

 

Zuständige Stelle:

 

• 

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg

   

 

die fachliche Vorprüfung der eingegangenen Fördermittelanträge und eine Auswahlempfehlung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

Einzureichende Unterlagen:

 

• 

Fördermittelantrag in zweifacher Ausfertigung

   

 

eine die Maßnahme und ihre Finanzierung berücksichtigende rechtskräftige Haushaltssatzung bzw. einen Wirtschaftsplan

   

Konzept für das Entwicklungs- oder Modellvorhaben

 

Rechtsgrundlage:

 

Richtlinie des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich) vom 19.05.2008

 

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg