topleft
topright
recht_anhalt.png
 

Multimedia Richtlinie

 

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die für den nachhaltigen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendige Ausstattung von Schulen und regionalen Medienstellen.

 

Zuwendungsempfänger können sein:

 

 

Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in kommunaler Trägerschaft und anerkannter Ersatzschulen
    
•  Träger von Schulen gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
    
Kommunale Träger regionaler Medienstellen

 

Förderungsgegenstand sind:

 

 

Ausstattung mit Multimedia-Arbeitsstationen und Multimedia-Präsentationsgeräten zur variablen Nutzung in den Einrichtungsräumen
   
Ausstattung mit fest installierten Multimedia-Arbeitsstationen an ausgewählten Lernorten
   
Ausstattung mit vernetzten Computerkabinetten
   

•  

 

Ausstattung mit Hard- und Softwarelösungen zur elektronischen Distribution sowie zum Unterrichtseinsatz digitaler Medienangebote
   
Aufbau und Nutzung von internen oder externen Lernplattformen
   
Installation und Wartung der vorgenannten Systeme

 

Art und Höhe der Förderung:

 

• 

Maßnahmen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt
    
bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert

 

Förderungsvoraussetzung ist:

 

 

 

die Darlegung der Notwendigkeit einer Förderung und der mit der Förderung angestrebten Strukturverbesserung innerhalb eines hinreichend konkreten und nachvollziehbaren Ziel- und Durchführungskonzeptes
   

 

eine Konkretisierung der Zielsetzung durch verbindliche und abrechenbare Zielindikatoren und dadurch Ermöglichung einer Evaluierung
   

 

das Erfüllen der Verpflichtungen aus dem RdErl. des Minsiteriums für Kultus vom 18.12.2004 zur Nutzung des Email-Dienstes des Landesbildungsservers
   
die Vorlage eines Gesamtfinanzierungskonzeptes
   

 

kein vorzeitiger Beginn des Vorhabens, es sei denn dem wurde gemäß RdErl des MF vom 11.03.1996 zugestimmt
   

•  

 

dass das Projekt grundsätzlich innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von einem Jahr abgeschlossen werden kann
   

 

 

eine mindestens fünf-jährige Nutzung der mit Hilfe der Förderung erworbenen Geräte und Baugruppen gemäß des Verwendungszwecks (beginnend mit Anfang des Bewilligungszeitraumes) und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes Übernahme der laufenden Kosten durch den Zuwendungsempfänger
   

 

eine positive schulfachliche Stellungnahme des zuständigen Referates des Landesverwaltungsamtes zum Ziel- und Durchführungskonzept

 

Zuständige Stelle:

 

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    
•  das Landesverwaltungsamt ist am Bewilligungsverfahren beteiligt

 

Einzureichende Unterlagen:

 

•  Förderungsantrag
   
Finanzierungsplan
   
Projektbeschreibung

 

Rechtsgrundlage:

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der informations- und kommunikationstechnischen Strukturen zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Multimedia-Richtlinie - RdErl. des MK vom 12.3.2008 - 35-82111