Multimedia Richtlinie
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die für den nachhaltigen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendige Ausstattung von Schulen und regionalen Medienstellen.
Zuwendungsempfänger können sein:
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Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in kommunaler Trägerschaft und anerkannter Ersatzschulen |
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Träger von Schulen gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt |
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Kommunale Träger regionaler Medienstellen |
Förderungsgegenstand sind:
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Ausstattung mit Multimedia-Arbeitsstationen und Multimedia-Präsentationsgeräten zur variablen Nutzung in den Einrichtungsräumen |
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Ausstattung mit fest installierten Multimedia-Arbeitsstationen an ausgewählten Lernorten |
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Ausstattung mit vernetzten Computerkabinetten |
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Ausstattung mit Hard- und Softwarelösungen zur elektronischen Distribution sowie zum Unterrichtseinsatz digitaler Medienangebote |
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Aufbau und Nutzung von internen oder externen Lernplattformen |
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Installation und Wartung der vorgenannten Systeme |
Art und Höhe der Förderung:
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Maßnahmen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt |
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bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert |
Förderungsvoraussetzung ist:
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die Darlegung der Notwendigkeit einer Förderung und der mit der Förderung angestrebten Strukturverbesserung innerhalb eines hinreichend konkreten und nachvollziehbaren Ziel- und Durchführungskonzeptes |
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eine Konkretisierung der Zielsetzung durch verbindliche und abrechenbare Zielindikatoren und dadurch Ermöglichung einer Evaluierung |
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das Erfüllen der Verpflichtungen aus dem RdErl. des Minsiteriums für Kultus vom 18.12.2004 zur Nutzung des Email-Dienstes des Landesbildungsservers |
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die Vorlage eines Gesamtfinanzierungskonzeptes |
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kein vorzeitiger Beginn des Vorhabens, es sei denn dem wurde gemäß RdErl des MF vom 11.03.1996 zugestimmt |
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dass das Projekt grundsätzlich innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von einem Jahr abgeschlossen werden kann |
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eine mindestens fünf-jährige Nutzung der mit Hilfe der Förderung erworbenen Geräte und Baugruppen gemäß des Verwendungszwecks (beginnend mit Anfang des Bewilligungszeitraumes) und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes Übernahme der laufenden Kosten durch den Zuwendungsempfänger |
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eine positive schulfachliche Stellungnahme des zuständigen Referates des Landesverwaltungsamtes zum Ziel- und Durchführungskonzept |
Zuständige Stelle:
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Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
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das Landesverwaltungsamt ist am Bewilligungsverfahren beteiligt |
Einzureichende Unterlagen:
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Förderungsantrag |
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Finanzierungsplan |
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Projektbeschreibung |
Rechtsgrundlage:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der informations- und kommunikationstechnischen Strukturen zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt.
Quelle: Multimedia-Richtlinie - RdErl. des MK vom 12.3.2008 - 35-82111
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