MEDIOS II
Der Freistaat Sachsen fördert die für den nachhaltigen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendige Ausstattung von Schulen und Medienpädagogischen Zentren.
Zuwendungsempfänger können sein:
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Träger öffentlicher Schulen wie Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände
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Träger von Ersatzschulen oder Träger internationaler Schulen i. S. d. § 14 SächsFrTrSchulG
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Kreisfreie Städte und Landkreise für Medienpädagogische Zentren
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Förderungsgegenstand sind:
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Ausrüstungen für vorkonfigurierte Server und Terminalserver
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Ausrüstungen für mobile Medienecken
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Ausrüstungen für den Ersatz veralteter, nicht multimedia-fähiger Arbeitsplatzrechner
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Ausrüstungen für die effiziente Wartung der an Schulen vorhandenen Informationstechnik, auch im Wege der Fernwartung, jedoch keine Wartungsleistungen
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Software zum Betrieb der vorgenannten Systeme einschließlich deren Installation
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Aufwendungen zur technischen Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes
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Art und Höhe der Förderung:
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Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt
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bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert
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bei Systemen zur Wartung bis zu 10 vom Hundert der Investitionssumme der Gesamtmaßnahme
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bei Wartungsverbünden bis zu 20 vom Hundert der gesamten Investitionssumme (Ein Wartungsverbund umfasst mindestens 15 Schulen von mindestens 2 Schulträgern, es muß die Wartung neu beschaffter und vorhandener Geräte gewährleisten.)
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Förderungsvoraussetzungen sind:
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die Einhaltung der Richtwerte für die Klassenbildung gemäß der Schulnetzplanungsverordnung
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Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten, bei öffentlichen Schulträgern durch Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
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ein Medienentwicklungsplan zur Begründung des medienpädagogischen Einsatzes der IT-Infrastruktur, bei Medienpädagogischen Zentren inklusive Darstellung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Absicherung der medienpädagogischen, organisatorischen und technischen Entwicklung
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Zuständige Stelle:
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Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank
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die Sächsische Bildungsagentur und das Sächsische Bildungsinstitut sind am Bewilligungsverfahren beteiligt
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Einzureichende Unterlagen:
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Förderungsantrag
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Finanzierungsplan
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Projektbeschreibung
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Medienentwicklungsplan
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Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme bzw. Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung
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Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienpädagogischen Zentren im Freistaat Sachsen (R-IuK-Schul-MPZ) vom 17.09.2008
Quelle: R-IuK-Schul-MPZ
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