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MEDIOS II

 

Der Freistaat Sachsen fördert die für den nachhaltigen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendige Ausstattung von Schulen und Medienpädagogischen Zentren.

 

Zuwendungsempfänger können sein:

 

Träger öffentlicher Schulen wie Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände

   

 

Träger von Ersatzschulen oder Träger internationaler Schulen i. S. d. § 14 SächsFrTrSchulG

   

Kreisfreie Städte und Landkreise für Medienpädagogische Zentren

 

Förderungsgegenstand sind:

 

• 

Ausrüstungen für vorkonfigurierte Server und Terminalserver

   

Ausrüstungen für mobile Medienecken

   

Ausrüstungen für den Ersatz veralteter, nicht multimedia-fähiger Arbeitsplatzrechner

   

 

Ausrüstungen für die effiziente Wartung der an Schulen vorhandenen Informationstechnik, auch im Wege der Fernwartung, jedoch keine Wartungsleistungen

   

Software zum Betrieb der vorgenannten Systeme einschließlich deren Installation

   

Aufwendungen zur technischen Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Art und Höhe der Förderung:

 

• 

Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung  gewährt

   

bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert

   

bei Systemen zur Wartung bis zu 10 vom Hundert der Investitionssumme der Gesamtmaßnahme

   

 

 

bei Wartungsverbünden bis zu 20 vom Hundert der gesamten Investitionssumme (Ein Wartungsverbund umfasst mindestens 15 Schulen von mindestens 2 Schulträgern, es muß die Wartung neu beschaffter und vorhandener Geräte gewährleisten.)

 

Förderungsvoraussetzungen sind:

 

• 

die Einhaltung der Richtwerte für die Klassenbildung gemäß der Schulnetzplanungsverordnung 

   

• 

 

Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten, bei öffentlichen Schulträgern durch Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme

   

 

 

ein Medienentwicklungsplan zur Begründung des medienpädagogischen Einsatzes der IT-Infrastruktur, bei Medienpädagogischen Zentren inklusive Darstellung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Absicherung der medienpädagogischen, organisatorischen und technischen Entwicklung

 

Zuständige Stelle:

 

• 

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank

    

 

die Sächsische Bildungsagentur und das Sächsische Bildungsinstitut sind am Bewilligungsverfahren beteiligt

 

Einzureichende Unterlagen:

 

 

Förderungsantrag

   

Finanzierungsplan

   

Projektbeschreibung

   

Medienentwicklungsplan

   

Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme bzw. Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung

 

Rechtsgrundlage:

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienpädagogischen Zentren im Freistaat Sachsen (R-IuK-Schul-MPZ) vom 17.09.2008

 

Quelle: R-IuK-Schul-MPZ