Richtlinie zur Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Das Thüringer Kultusministerium fördert die weitere Verbesserung und Anpassung des Ausrüstungsstandes an den Schulen zur Gewährleistung einer modernen schulischen Ausbildung mit Hilfe moderner Medien gemäß den Thüringer Lehrplänen und Konzepten (insbesondere dem Thüringer Konzept zur Medienkompetenzentwicklung).
Zuwendungsempfänger können sein:
|
•
|
Träger staatlicher Schulen
|
| |
|
|
•
|
Träger von Ersatzschulen gem. ThürSchfTG
|
Förderungsgegenstand ist:
|
•
|
die Beschaffung moderner Informations- und Kommunikationstechnik inklusive Betriebs-, Officestandard- und Lernsoftware für Schulen
|
| |
|
|
•
|
die datenseitige Vernetzung der bereits vorhandenen und neu zu beschaffenden Computertechnik zu einem Intranet entsprechend der empfohlenen Ausstattungsstandards für Computerkabinette und für Fachunterrichts- und Klassenräume
|
| |
|
|
•
|
die gerätetechnische Ausrüstung für den naturwissenschaftlich-technischen und fachpraktisch-technischen Unterricht an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
|
| |
|
|
•
|
die berufsfeldbezogene Ausrüstung in berufsbildenden Schulen
|
Art und Höhe der Förderung:
| • |
Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt
|
| |
|
|
•
|
bis zu 87,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert
|
| |
|
|
•
|
die Zuweisung der für die Schulträger zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt mittels eines Verteilungsschlüssels, der sich an den aktuellen Schülerzahlen orientiert
|
| |
|
|
•
|
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
|
Förderungsvoraussetzungen sind:
| • |
die Erbringung eines Eigenanteils durch den Schulträger in
|
| |
|
| |
→ der Anteilsfinanzierung von 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| |
|
| |
→ der Schaffung der Voraussetzungen für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der Kommunikationstechnik in den entsprechenden Fachunterrichtsräumen (entsprechende Räume, Elektroinstallation, Mobiliar, Wartung, Pflege) |
| |
|
| |
→ Bereitstellung und Finanzierung geeigneter Internetzugänge zu den entsprechenden Computerkabinetten, Fachunterrichts- und Klassenräumen |
| |
|
|
•
|
speziell bei berufsbildenden Schulen eine Erklärung des Schulträgers, dass das Berufsfeld bzw. der betreffende Bildungsgang in den letzten 5 Jahren an der Schule bestanden hat und diese in Abstimmung mit den Kammern (IHK, HWK) in den kommenden 3 Jahren fortgeführt werden soll |
Zuständige Stelle:
|
•
|
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Thüringer Kultusministerium
|
| |
|
|
•
|
Antragsfrist für das jeweilige Haushaltsjahr ist der 31. März des laufenden Jahres
|
Einzureichende Unterlagen:
|
•
|
Förderungsantrag
|
| |
|
|
•
|
Projektbeschreibung
|
| |
|
|
•
|
Beschreibung des Ist-Ausrüstungsstandes bezogen auf das Vorhaben
|
| |
|
|
•
|
genaue Darstellung der zu beschaffenden Ausrüstung
|
| |
|
|
•
|
Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
|
Rechtsgrundlage:
"Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, naturwissenschaftlichen und technisch-technologischen Laborausrüstungen" aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Freistaates Thüringen.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 30. November 2007, Gz.:23/37/56/5058
|