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Richtlinie zur Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik

 

Das Thüringer Kultusministerium fördert die weitere Verbesserung und Anpassung des Ausrüstungsstandes an den Schulen zur Gewährleistung einer modernen schulischen Ausbildung mit Hilfe moderner Medien gemäß den Thüringer Lehrplänen und Konzepten (insbesondere dem Thüringer Konzept zur Medienkompetenzentwicklung).

 

Zuwendungsempfänger können sein:

 

 

Träger staatlicher Schulen

   

Träger von Ersatzschulen gem. ThürSchfTG

 

Förderungsgegenstand ist:

 

 

die Beschaffung moderner Informations- und Kommunikationstechnik inklusive Betriebs-, Officestandard- und Lernsoftware für Schulen

   

•   

 

die datenseitige Vernetzung der bereits vorhandenen und neu zu beschaffenden Computertechnik zu einem Intranet entsprechend der empfohlenen Ausstattungsstandards für Computerkabinette und für Fachunterrichts- und Klassenräume

   

 

die gerätetechnische Ausrüstung für den naturwissenschaftlich-technischen und fachpraktisch-technischen Unterricht an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

   

die berufsfeldbezogene Ausrüstung in berufsbildenden Schulen

 

Art und Höhe der Förderung:

 

• 

Maßnahmen werden im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt

   

bis zu 87,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert

   

 

die Zuweisung der für die Schulträger zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt mittels eines Verteilungsschlüssels, der sich an den aktuellen Schülerzahlen orientiert

   

 

 

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

 

Förderungsvoraussetzungen sind:

 

 

die Erbringung eines Eigenanteils durch den Schulträger in

   
   → der Anteilsfinanzierung von 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
   
   → der Schaffung der Voraussetzungen für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der Kommunikationstechnik in den entsprechenden Fachunterrichtsräumen (entsprechende Räume, Elektroinstallation, Mobiliar, Wartung, Pflege)
   
   → Bereitstellung und Finanzierung geeigneter Internetzugänge zu den entsprechenden Computerkabinetten, Fachunterrichts- und Klassenräumen
   

 

 

speziell bei berufsbildenden Schulen eine Erklärung des Schulträgers, dass das Berufsfeld bzw. der betreffende Bildungsgang in den letzten 5 Jahren an der Schule bestanden hat und diese in Abstimmung mit den Kammern (IHK, HWK) in den kommenden 3 Jahren fortgeführt werden soll

 

 

Zuständige Stelle:

 

 

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Thüringer Kultusministerium

   

Antragsfrist für das jeweilige Haushaltsjahr ist der 31. März des laufenden Jahres

 

Einzureichende Unterlagen:

 

Förderungsantrag

   

Projektbeschreibung

   

Beschreibung des Ist-Ausrüstungsstandes bezogen auf das Vorhaben

   

genaue Darstellung der zu beschaffenden Ausrüstung

   

 

Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens 

 

Rechtsgrundlage:

 

"Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, naturwissenschaftlichen und technisch-technologischen Laborausrüstungen" aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Freistaates Thüringen.

 

Quelle: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 30. November 2007, Gz.:23/37/56/5058