Fördermittel für den Bildungssektor
Mehrere deutsche Bundesländer haben in den letzten Monaten Richtlinien bzw. Verordnungen bezüglich der finanziellen Förderung bestimmter Maßnahmen an Schulen erlassen. Ziel dieser Beschlüsse ist es, die adäquate Ausrüstung von Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Freien Schulen, Förderschulen sowie zum Teil auch Berufsschulen und Medienpädagogischen Zentren mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik mittels finanzieller Unterstützung weiter voranzutreiben. Dies soll Schülern eine optimale und ganzheitliche Ausbildung angepasst an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes ermöglichen.
Grundlage für diese Maßnahmen ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, dessen Gelder einzelnen Regionen der EU je nach wirtschaftlicher und sozialer Situation in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung stehen.
Sie dienen der Umsetzung folgender Ziele:
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• Konvergenz
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→ Modernisierung der Wirtschaft
→ Schaffung von Arbeitsplätzen
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• Regionale Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung
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→ Stärkung von Forschung und
Entwicklung
→ Förderung des Finanz-Engineerings
→ Schutz und Stärkung der Umwelt
→ Risikoprävention
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• europäische territoriale Zusammenarbeit
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→ grenzüberschreitende wirtschaftliche
und soziale Entwicklung
→ transnationale und internationale
Zusammenarbeit
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Die Verwaltung der Mittel obliegt den einzelnen Bundesländern, die diese gemäß den Zielsetzungen verteilen. Ein Großteil der Gelder fließt in den Bildungssektor, je nach Bundesland mit verschieden Schwerpunkten.
Gemein ist jedoch allen das Ziel, die Ausbildung an den Schulen zeigemäßer und dem Arbeitsmarkt angepasster zu gestalten und somit auf lange Sicht die Region wirtschaftlich zu stärken.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Vorgaben und Fördermaßnahmen folgender Bundesländer
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| Sachsen |
Thüringen |
Sachsen-Anhalt |
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| Niedersachsen |
Brandenburg |
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